KGV Mülheim Ost
Kündigung und Wechsel der Pächter*innen

Kündigung und Wechsel der Pächter*innen

Möchten Sie nach vielen Jahren Ihren geliebten Garten aufgeben oder sind Sie aus persönlichen Gründen dazu gezwungen, dann fassen wir die wesentlichen Dinge für Sie kurz zusammen.

  • Sie können gemäß Pachtvertrag Ihren Garten zu jedem Monatsende mit 3 Monaten Frist kündigen.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  • Nach dem Eingang der rechtmäßigen Kündigung, bestellen wir den Gutachter des Kreisverbandes zur Schätzung Ihres Gartens.
    • Hierfür wird eine Gebühr von 120€ bar am Tag der Schätzung fällig.
    • Gegen das Gutachten können Sie 14 Tage direkt beim Kreisverband Einspruch erheben.
  • Wir suchen für Sie eine Nachfolge, hierzu gibt es eine umfangreiche Interessentenliste.
  • Falls Sie den Garten von einem Familienmitglied übernehmen möchten, weil sich beispielsweise Ihre Eltern aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr so gut um den Garten kümmern können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Familienmitglieder werden, wenn sie sich bereits im Garten oder gar im Verein engagieren, bei einer Gartenübergabe berücksichtigt. Bereits vor dem Wechsel sollten die Angehörigen die Mitgliedschaft im Verein beantragen. Trotzdem muss dann der Ablauf mit ordentlicher Kündigung und Schätzung durch den Kreisverband eingehalten werden. Ggf. werden durch den Wechsel auch Rückbauten notwendig. Es gilt dann die neue Gartenordnung.
  • Zwischen Altpächter und Neupächter kann zusätzlich, jedoch ohne Verpflichtung für den Altpächter, eine Übernahme des Inventars gegen eine Ablösesumme vereinbart werden.
  • Bei Fragen zu eventuell zu entfernenden Anpflanzungen können Sie auch bereits im Vorlauf Kontakt zu ihrem/r Blockbetreuer/in suchen.

Hier ist der Vordruck zum Herunterladen:

Formular Gartenkündigung