Möchten Sie nach vielen Jahren Ihren geliebten Garten aufgeben oder sind Sie aus persönlichen Gründen dazu gezwungen, dann fassen wir die wesentlichen Dinge für Sie kurz zusammen.
- Sie können gemäß Pachtvertrag Ihren Garten zu jedem Monatsende mit 3 Monaten Frist kündigen.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Nach dem Eingang der rechtmäßigen Kündigung, bestellen wir den Gutachter des Kreisverbandes zur Schätzung Ihres Gartens. Hierfür wird eine Gebühr von 120€ bar am Tag der Schätzung fällig.
- Aufbauten und Anpflanzungen, die nicht den Vorgaben der aktuellen Gartenordnung entsprechen, mindern den Wert des Gartens.
- Gegen das Gutachten können Sie 14 Tage direkt beim Kreisverband Einspruch erheben.
- Wir suchen für Sie eine Nachfolge, hierzu gibt es eine umfangreiche Interessentenliste.
- Falls Sie den Garten von einem Familienmitglied übernehmen möchten, weil sich beispielsweise Ihre Eltern aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr so gut um den Garten kümmern können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Familienmitglieder werden, wenn sie sich bereits im Garten oder gar im Verein engagieren, bei einer Gartenübergabe berücksichtigt. Bereits vor dem Wechsel sollten die Angehörigen die Mitgliedschaft im Verein beantragen. Trotzdem muss dann der Ablauf mit ordentlicher Kündigung und Schätzung durch den Kreisverband eingehalten werden. Ggf. werden durch den Wechsel auch Rückbauten und die Entfernung von nicht mehr gestatteter Anpflanzungen notwendig. Es gilt dann die neue Gartenordnung.
- Zwischen Alt- und Neupächter*in kann zusätzlich eine Übernahme des Inventars gegen eine Ablösesumme vereinbart werden. Sollte der/die Neupächter*in nicht zustimmen, sind alle noch vorhandenen Gegenstände durch den/die Altpächter*in zu entfernen.
- Bei Fragen zu eventuell zu entfernenden Anpflanzungen können Sie auch bereits im Vorfeld Kontakt zu ihrem/r Blockbetreuer/in suchen.
Hier ist der Vordruck zum Herunterladen: